Seniorenbeirat
Der Kreisseniorenbeirat setzt sich für die Belange der älteren Generation in Politik und Gesellschaft ein und versteht Seniorenpolitik als eine Querschnittsaufgabe mit vielen Handlungsfeldern entsprechende der vielfältigen Interessen und Bedürfnisse der älteren Generation.
Er hat die Aufgabe, die Mitwirkung der älteren Menschen am Leben in der Gemeinschaft und in der Gesellschaft zu unterstützen und damit der Gefahr der Isolierung im Alter entgegenzuwirken.
Er nimmt selbst keine Aufgaben in der Altenhilfe wahr, sondern berät und unterstützt die staatlichen und kommunalen Stellen sowie die Träger der freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen bei der Durchführung der vielfältigen Aufgaben der Altenhilfe.
Als unabhängiger und parteipolitisch nicht gebundener Beirat vertritt er die Interessen der älteren Einwohner/innen. Zu den Aufgaben des Kreisseniorenbeirats gehört somit auch die Unterstützung des Kreistages und dessen Ausschüsse durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren im Kreis betreffen.
Der Kreisseniorenbeirat arbeitet auf der Grundlage der vom Kreistag beschlossenen Satzung und unterstütz somit den Landrat und Kreistag bei der politischen Entscheidungsfindung. Die Mitglieder werden vom Kreistag für die Dauer einer Wahlperiode bestellt.